Fachgerechte Festlegung von Probennahmestellen und Probennahme

Wird die Trinkwasser-Installation durch eine Wasseruntersuchung überprüft, ist es mit einer einfachen, schnellen Probennahme oft nicht getan.
Es gibt vieles zu beachten.

Die Frage Was soll eigentlich alles untersucht werden? ist vorher zu beantworten.
Insbesondere bei einer mikrobiologischen Probennahme kann man vieles falsch machen. Das Ergebnis ist dann nicht zu gebrauchen. Der Daumen des Probennehmers ist in diesem Zusammenhang berühmt.

Für Legionellen kennt man eine orientierende, eine weitergehende und eine Nachuntersuchung.

Eine Legionellenuntersuchung (Trinkwasseruntersuchung) gemäß Trinkwasserverordnung (TrinkwV) schafft Klarheit!
Grundlage dazu ist eine fachgerechte Festlegung der notwendigen Probennahmestellen durch Befugte. Durch eine Probennahme im Umfang einer orientierenden Untersuchung auf Legionellen kann eine mögliche Kontamination in der Wasserversorgungsanlage ausgeschlossen oder erkannt werden. Eine weitergehende Untersuchung erlaubt Aussagen über das Ausmaß der Kontamination mit Legionellen.
Eine Nachuntersuchung soll die Wirksamkeit von Sanierungsmaßnahmen bestätigen.

Für eine Untersuchung auf Legionellen liegen konkrete Vorgaben, in der TrinkwV benannt, zur Vorgehensweise vor.

  • Wer darf Probennahmestellen festlegen?
  • Wo sind diese Stellen?
  • Wie viele Proben sind notwendig?
  • Was ist bei der Probennahme zu beachten?
  • Was bedeutet Unabhängigkeit des Probennehmers?

Eine Legionellenuntersuchnung hat exakt nach vom Gesetzgeber vorgegebenen Vorgaben zu erfolgen! Wir kennen diese Vorgaben und halten sie selbstverständlich ein.

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